AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen + Hausordnung
Vertragspartner
Vertragspartner ist BUDE EVENTMANAGEMENT GBR, Aschaffenburger Str. 11, 63825 Schöllkrippen, Deutschland
(im Folgenden nur noch genannt: BUDE MGMT).
Zweiter Vertragspartner ist der Besteller der Produkte und/oder Eintrittskarten (im Folgenden nur noch genannt: Besteller). Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und die Erfüllungspflichten seitens der BUDE MGMT ist, dass der Besteller volljährig und geschäftsfähig ist.
Preise
Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Versandkosten trägt der Besteller, diese sind im Shop angegeben.
Widerruf, Rücktritt
Für die vermittelten Eintrittskarten besteht kein Widerrufsrecht. Sie sind grundsätzlich auch von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Eventuelle Ansprüche wegen einer aus Ihrer Sicht ggf. vorzunehmenden Rückabwicklung des Vertrags sind dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
Sonderregelungen für den Kauf von Eintrittskarten
Verkauf der Eintrittskarte über BUDE MGMT. Der Besuchervertrag für den Besuch der Veranstaltung, zu dem die Eintrittskarten berechtigt, kommt mit der BUDE MGMT zustande.
Geltung der Hausordnung
Es gilt die Hausordnung für die jeweilige Veranstaltung, die Bestandteil des Vertrages zwischen Besteller/Besucher und der BUDE MGMT ist.
Verkauf der Karten
Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten ist verboten, soweit der Erwerb der Karte bei der BUDE MGMT zu dem Zweck erfolgt ist, die Karte weiterzuverkaufen.
Rückgaberecht für Tickets
Außerhalb der gesetzlichen Rücktrittsrechte, gesetzlichen Widerrufsrechte oder sonstigen gesetzlichen Vertragsbeendigungsrechte hat der Besteller kein Recht, eine Eintrittskarte zurückzugeben.
Bezahlsystem auf der Veranstaltung
Auf den Veranstaltungen bezahlt der Besteller/Besucher Getränke und Speisen mit Bargeld.
Rücktritt vom Vertrag durch BUDE MGMT bei Fehlverhalten
Verstößt der Besteller und Besucher der Veranstaltung gegen die jeweilige Hausordnung der Veranstaltung oder gegen Anweisungen des Veranstalters bzw. Sicherheitsdienstes vor Ort kann die BUDE MGMT den Zutritt verweigern und vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Besteller/Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. In denselben Fällen kann der Besteller/Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden, wenn ihm bereits Zutritt gewährt wurde. In diesem Fall hat der Besteller/Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung gibt es keinen Anspruch auf Zurückerstattung des Ticketpreises.
Sonstiges
Der Besteller kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die als unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geschäftsbedingungen zwischen dem Besteller und der BUDE MGMT unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand ist Aschaffenburg (Deutschland) vereinbart, soweit es sich beim Besteller um einen Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs handelt. Ist der Besteller kein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung über den Gerichtsstand. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Mai 2023
Hausordnung
Geltungsbereich der Hausordnung
Die Hausordnung gilt für den Besuch einer Veranstaltung der Bude Eventmanagement GbR, Aschaffenburger Str. 11, 63825 Schöllkrippen, Deutschland (im Folgenden nur noch genannt: Veranstalter) sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätze und Wege zur Veranstaltungslocation. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsfläche in sonstigen Fällen betreten wird. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter. Der eingesetzte Ordnungsdienst bzw. Sicherheitsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften.
Einlass des Besuchers
Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Online Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der Besucher die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt. Der Besuch unserer Veranstaltungen ist strickt erst ab 18 Jahren möglich! Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse ein. Der Veranstalter bzw. Ordnungsdienst ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern. Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn der Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert, der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt, der Besucher die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert, der Besucher erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht, der Besucher Waffen oder verbotene Gegenstände bei sich führt, gegen den Besucher ein Hausverbot besteht, der Besucher erkennbar beabsichtigt den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften, der Besucher im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, im Übrigen der Besucher erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Aufenthalt des Besuchers
Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden. Es ist dem Besucher verboten, den Veranstaltungsablauf zu stören, in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen, strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften, Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden, Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen. Das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen, Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde, Dritte zu fotografieren, zu filmen oder das gesprochene Wort aufzuzeichnen, die Veranstaltung aufzuzeichnen, Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein. Außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten. Bei Verstoß kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
Verbotene Gegenstände
Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den Besucher verboten:
Waffen. Gegenstände, die ähnlich einer Waffe verwendet werden können.
Drogen und Betäubungsmittel – davon ausgenommen Medikamente in Originalverpackung.
Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material, Fackeln, brennbare Flüssigkeiten und Gase.
Stangen, Stöcke, soweit nicht im Falle einer Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich, Sperrige Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich über die Infosektion auf der Webseite der Veranstaltung zugelassen.
Fahnen, Plakate, Spruchbänder und dergleichen – davon ausgenommen DJ Banner der Fans.
Einzelne oder uniforme Bekleidung oder sonstige Gegenstände, die der Kundgabe von Meinungen oder Werbung dienen sollen, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen). Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen).
Masken und Motorradhelme.
Elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können
Filmkameras, die über die üblichen Handykameras oder kleinen handlichen Kameras hinausgehen – sofern der Besucher keine Berechtigung des Veranstalters vorweisen kann.
Getränke und Speisen jeder Art, soweit der Besucher nicht gesundheitsbedingt bzw. medizinisch indiziert hierauf angewiesen ist; der Besucher hat die Ausnahme zu belegen.
Tiere jeder Art und Größe, soweit es sich nicht erkennbar um einen Blindenhund handelt.
Sonstige Gegenstände, die geeignet sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören.
Erlaubte Gegenstände können der Info Sektion der Veranstaltung entnommen oder beim Veranstalter erfragt werden. Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen. Soweit der Besucher Gegenstände beim Veranstalter abgibt, erfolgt die Verwahrung auf Risiko des Besuchers. Der Veranstalter haftet für die Verwahrung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der abgegebene Gegenstand wird nur gegen Vorlage der entsprechenden Quittung herausgegeben. Für das verwahren der Gegenstände behält der Veranstalter es sich vor ein Endgeld zu fordern.
Abbruch, Änderung oder Absage der Veranstaltung
Das Behind the Moon Festival wird bei jedem Wetter und jeder Witterung durchgeführt. Es sei denn es besteht Gefahr für Leib und Leben oder die Gesundheit der Gäste. In diesem Fall wird das Festival unterbrochen oder sogar abgebrochen. Sollte es zu diesem Fall kommen, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus anderen Gründen, zB Behördliche Anordnung, Beschluss oder sonstige, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch (auch nicht für Eintrittsgelder). Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Künstler, Streichung einzelner Künstler aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
Bezahlsystem auf der Veranstaltung:
Barzahlung
Aufzeichnungen des Veranstalters
Der Veranstalter erstellt während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher und stellt diese auf seinen Internetpräsenzen und seiner Werbung öffentlich zur Verfügung. Der Besucher ist hiermit einverstanden und gewährt dem Veranstalter die ausdrückliche Erlaubnis währen der Veranstaltung Bild und Tonaufnahmen der Gäste zu machen und diese frei zu verwenden.
Sicherheit
Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik ist geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der Besucher hat die Möglichkeit, einfache „Ohrstöpsel“ zu erhalten. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist. Bitte nutzen Sie als Besucher die öffentlichen Verkehrsmittel, Taxis, Busse und Züge. Don’t Drink and Drive!
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden aufgrund von Lärm nur, wenn ihm und seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Im Übrigen haftet der Veranstalter nicht für von ihm oder seinen Gehilfen verursachten leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, er haftet aber in vollem Umfang für Körperschäden. Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände, insbesondere bei zur Verfügung gestellten Garderobencontainern, haftet der Veranstalter nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat. Bei einer Verwahrung von am Einlass einbehaltenen Gegenständen haftet der Veranstalter nicht für leichte Fahrlässigkeit für sich oder seine Gehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Camping oder Veranstaltungsgelände geschieht auf eigene Gefahr.
Stand: Mai 2023