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AGB

AGB DER BUDE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Raumvermietung

1. Vermietung für private und gewerbliche Veranstaltungen:

Die Eventlocation „BUDE” kann für private sowie auch für betriebliche Veranstaltungen angemietet werden. Keinesfalls stellen wir den Raum für öffentliche Veranstaltungen. Sollte dies dem Vermieter erst nach Vertragsabschluss bekannt werden, führt dies zur sofortigen Stornierung der Buchung und der Mietvertrag verliert umgehend seine Gültigkeit. Die bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall nicht mehr erstattet.

Wir treten hier nur als Vermieter der Räumlichkeiten, und nicht als Veranstalter auf um eventuell benötigte Genehmigungen und anfallende Kosten (z. B. GEMA, Bezirksinspektion) muss sich der Mieter/Veranstalter selbst kümmern.
Gesetzliche Vorschriften (z.B. Jugendschutzgesetz ) sind einzuhalten.

2. Verpflegung:

Speisen und Getränke können vom Mieter selbst mitgebracht, oder über einen beauftragten Partyservice angeliefert werden.

3. Nichtraucherschutz:

In den gesamten Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. Rauchen ist im Freien, nur vor dem Eingang möglich.

4. Besichtigungsmöglichkeiten:

Es besteht die Möglichkeit die BUDE vorab zu besichtigen:

  • Bitte vereibart hierfür einen Termin mit uns:
    party@die-bude.com // 06024-6381360

5. Gästetzahl:

Die BUDE ist, je nach Art der Feierlichkeit, für eine Gästezahl bis zu 150 Leuten geeignet.

6. Altersgrenze der Veranstalter:

Das Mindestalter des Veranstalters ist 30 Jahre. Für den Veranstalter besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Veranstaltung.

7. Mietvertrag, Kaution und Übergabe:

  • 1. Für 24-Stunden-Mietvertrag:
    Bei Abschluss des Mietvertrages ist mindesten die halbe Miete als Anzahlung zur Zahlung fällig, des Weiteren ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
    Die restliche Miete und die Kaution für die Ton und Lichtanlage ( € 400,00 ) sind vorab bei Schlüsselübergabe in bar zu bezahlen bzw. zu hinterlegen. Bei Übergabe und bei Rückgabe der Räumlichkeiten wird jeweils der Zustand, sowie etwaige Mängel und Schäden festgehalten. Liegen bei Rückgabe keine Beanstandungen vor, wird die Kaution in bar ausgezahlt.
  • Die Räumlichkeiten sind erst nach Vertragsabschluss und Anzahlung der Miete verbindlich gebucht.
  • 2. Für stundenweise Dauermietung:
    Bei Abschluss des Mietvertrages ist die vereinbarte Kaution zu hinterlegen, sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Unterzeichners vorzulegen.
    Die Räumlichkeiten sind erst nach Vertragsabschluss und Zahlung der vereinbarten Kaution verbindlich gebucht.

8. Stornokosten:

  • 1. Für 24-Stunden-Mietvertrag:
    Für Stornierung der bereits gebuchten Location fallen folgende Stornokosten an:
    Bis 2 Wochen vor Mietbeginn 30% des Buchungsbetrages
    Bis 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Buchungsbetrages
    Zu einem noch späteren Zeitpunkt wird der komplette Betrag fällig, da eine so kurzfristige Wiedervermietung nicht möglich ist.
  • 2. Für stundenweise Dauervermietung:
    Bis 4 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Kosten
    Bis 2 Wochen vor Mietbeginn 30% des Buchungsbetrages
    Bis 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Buchungsbetrages

    Ist eine Weitervermietung möglich, fällt eine Aufwandspauschale von 30%,des Buchungsbetrages an.
    Entscheiden für die Berechnung der oben genannten Fristen ist das Eingangsdatum der schriftlichen Auftragsstornierung.

9. Reinigung und Müllentsorgung:

Der angefallene Müll muss vom Mieter mitgenommen uns selbst entsorgt werden.
Die Reinigung des Raumes übernimmt  (entsprechen des Mietpaketes) der Mieter. Auf Anfrage kann die Endreinigung gegen eine Gebühr von € 250,00 beauftragt werden. Die Vorlaufzeit für den Reinigungsservice beträgt aus organisatorischen Gründen mindestens 2 Wochen.  Falls zum Zeitpunkt der Rückgabe des Veranstaltungsraumes an den Vermieter die Reinigungsarbeiten nicht vollständig abgeschlossen sind, fällt automatisch eine Reinigungspauschale von € 250,00 an. Diese Pauschale beruht auf der Annahme einer üblichen Verschmutzung nach Benützung der Räume. Bei unüblichen, stark verschmutzten Räumen (z. B. WC-Anlagen) wird der Mehraufwand zusätzlich berechnet.

Bei Rückgabe ist darauf zu achten, dass alle Fußböden trocken sind. Kurz vorher gewischte und noch feuchte Böden können nicht abgenommen werden. Für das Reinigen des Holzbodens darf keinesfalls ein Putzmittel verwendet werden. Auch für die Fliesenböden empfehlen wir nur mit warmem Wasser zu wischen, da die Böden sonst kleben. 

10. Lärm:

Unser Partyraum befindet sich im Ortszentrum von Schöllkrippen. Wir bitten Sie auf unsere Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Ab Mitternacht ist bzgl. der Musik auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Des Weiteren bitten wir auch beim Verlassen der Location oder bei einem Aufenthalt vor der BUDE (z. B. beim Rauchen) um Rücksicht.
Anzeigen, Beschwerden oder Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung gehen zu vollen Lasten des Mieters.

12. Musikanlage:

Die Musikanlage darf nur mit unseren eingebauten Geräten betrieben werden.

Bei Zuwiderhandlung wird in jedem Fall die komplette Kaution einbehalten.

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